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Die
Bundesrepublik Deutschland hat sich in internationalen Abkommen
verpflichtet, den Ausstoß des klimaschädlichen
Kohlendioxydgases (CO2)
zu verringern. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, fördert
die Bundesrepublik durch gesetzliche Maßnahmen den Bau von
Anlagen zur CO2-freien
Energieerzeugern.
Dazu
gehören auch Anlagen, die aus Sonnenlicht unmittelbar Strom
erzeugen Förderung:Der
Staat fördert Fotovoltaikanlagen durch gesetzliche Regelungen
so, dass diese ertragbringend arbeiten. Das
Energieeinspeisegesetz (EEG) garantiert für Anlagen, die ab
2011 errichtet werden, auf Dauer von 20 Jahren eine Vergütung
für jedes ins Netz eingespeiste Kilowatt.

Bauliche
Voraussetzungen: Fotovoltaikanlagen
sind genehmigungsfrei auf und an Gebäuden und baulichen
Anlagen, also auf jedem vorhandenen Dach, als Sonnenschutz an
Gebäuden, als Fassadenelemente sowie als untergeordnete
Nebenanlagen, also auch als selbständige Einrichtung neben
Gebäuden, jedoch ist die BaunutzungsVO (gewerbliche Nutzung)
zu beachten.
Sonnenstunden
und Ertrag:
zeigen die
Auswertung des Deutschen Wetterdienstes. Im Jahr 2003 zum Beispiel
wurden in Deutschland nahezu überall zwischen 1100 und 1400
Sonnenstunden gemessen. So wird im langjährigen Mittel
pro installiertem Kilowatt Anlagenleistung (kWL) ein Ertrag von
830 kWh erzielt.
Finanzierungsmodelle:
1. Freifinanzierung Um
für Sie und für die Banken eine optimale Sicherheit bei
der Finanzierung zu wählen empfehlen wir ein endfälliges
Darlehen. Sie zahlen 15 Jahre lang aus dem Ertrag der Anlage nur
die Zinsen. Sie legen ein Konto an, auf das sie in dieser Zeit
auch keinen Zugriff haben. Dies macht es der Bank einfach, da für
sie kein Risiko besteht. Selbst in extrem schlecht gerechneten
Beispielen. Nach den 15 Jahren wird aus dem Geld, das sich im
Konto angesammelt, die Finanzierung getilgt. Alles was danach
kommt, bzw. was da schon übrig bleibt, ist Ihr Gewinn. Eine
optimale Vorsorge also. Die Endfälligkeit kann in Regionen
mit nicht so hohen Sonnenstunden-Anzahl natürlich auch auf 20
Jahre festgesetzt werden, sollte die Bank das fordern. Ist die
Anlage dann auch noch z.B. in der Gebäudeversicherung gegen
Sturmschäden… versichert, so spricht nichts mehr gegen
eine risikolose Finanzierung auf Seiten der Bank und des Käufers.
2. Finanzierungsprogramm
der Kreditanstalt für den Wiederaufbau
3. Eigenkapitaleinsatz Eine
gute Rendite für Ihr Kapital! Und
das Beste: Sie
geben Ihr Kapital nicht in fremde Hände, sondern haben es auf
selbst auf dem eigenen Dach in eigener Bewirtschaftung
Abschreibungen: Der
Anlagenwert (NETTO) kann je nach Anlagengröße auf 10
oder 20 Jahre abgeschrieben werden
Technik: Die
Solarmodule haben i.d.R. eine Garantie von 25 Jahren. Das heißt
für Sie, dass in den 20 Jahren der Förderung kein Risiko
der Unwirksamkeit der Anlage besteht. Außerdem werden
Leistungsgarantieversicherungen und Leistungsausfallversicherungen
(Blitzschlag, Hagel) angeboten. Zudem ist die Anlage auch noch
nach dem Förderzeitraum nutzbar und bringt weiterhin Geld
ein, bzw. spart Ihnen Ausgaben für Strom.
Gewerbe: Als
Verkäufer (Einspeiser) von Strom an die Energieversorger
werden Sie Gewerbetreibender. Dazu brauchen Sie einen
Gewerbeschein. Anmeldung bei der Gemeinde/Stadtverwaltung.
Allgemein: Sollte
das Dach eine optimale Ausrichtung haben, nicht durch einen Baum
o.ä. mit Schatten bedeckt sein, und dazu noch in der Region
der Installation die 950 Sonnenstunden erreicht werden, so sollten
Sie nicht zögern, und diese staatliche Förderung nutzen,
solange es sie noch gibt. Selbst wenn diese Bedingungen nicht
eintreffen, so darf man nicht vergessen, dass die Anlage auch nach
20 Jahren weiter Geld einbringt.
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